Informationen zum ÖIP Influenza

Im Herbst 2024 startete das Öffentliche Impfprogramm Influenza (ÖIP). Ziel ist es, die Durchimpfungsrate bei Influenza zu erhöhen und Risikogruppen besser als bisher zu erreichen.

Haufig gestellte Fragen

Wer kann geimpft werden?

Alle in Österreich lebenden Personen unabhängig von ihrer Versicherung.

Zu welchen Kosten werden die Patient*innen geimpft?

Der Impfstoff wird über das ÖIP Influenza gratis zur Verfügung gestellt. Das Impfhonorar beträgt € 15,00 und wird von den Ärzt*innen direkt mit der Magistratskrankenfürsorge abgerechnet.

Muss der Impfstoff selbst in der Apotheke geholt werden?

Nein, der Gratisimpfstoff wird der jeweiligen Impfstelle zur Verfügung gestellt.

Wo wird geimpft?

Bei vielen niedergelassenen Ärzt*innen, z.B. Allgemeinmediziner*innen und Kinderärzt*innen, im Rahmen von Impfaktionen in vielen Betrieben sowie in Alten- und Pflegeheimen. Je nach Bundesland teilweise auch in Einrichtungen der Bezirksverwaltungsbehörden und Magistrate.

Wird die Impfung im Impfregister eingetragen?

Jede Ärztin bzw. jeder Arzt ist verpflichtet die verabreichten Influenzaimpfungen im zentralen Impfregister zu speichern. 

Die gesetzliche Grundlage dafür sind das Gesundheitselematikgesetz 2012 (GTelG), die eHealth-Verordnung (eHealth, BCBl. II Nr. 449/2020) sowie die eHealth-Verordnungsnovelle 2021.

 
Quelle: Influenza | Impfen schützt einfach.

 

 

 

 

Impfservice der Stadt Linz

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Die Influenza-Impfaktion 2024 dauert vom
1. Oktober bis einschließlich 18. Dezember 2024.

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