Erweiterung Massagepauschale

Für MKF-Mitglieder und ihre anspruchsberechtigen Angehörigen ab dem 18. Lebensjahr ist eine jährliche Massagepauschale in Höhe von € 350,00 für ärztlich verordnete Massagen bei gewerblichen Masseur*innen, medizinischen Masseur*innen, Heilmasseur*innen und Physiotherapeut*innen festgelegt worden, wobei neben manuellen Heilmassagen auch

  • Bindegewebs- und Segmentmassagen (Teil- bzw. Ganzkörper),
  • Fußreflexzonenmassagen,
  • Akupunkt-Massagen,
  • Lymphdrainagen (nicht aber bei Pyhsiotherapeut*innen),
  • Tuina-Massagen und
  • Shiatsu-Massagen

in Anspruch genommen werden können.

Nach Ausschöpfung der Massagepauschale können MKF-Mitglieder und deren Angehörige mit einer neuen ärztlichen Verordnung und entsprechender Genehmigung durch die Vertrauensärztin ausnahmsweise weitere Massagen (ohne Begrenzung) bei einem*er Physiotherapeuten*in in Anspruch nehmen, wobei der Physio-Tarif für Massagen zu 90% vergütet wird.

Lymphdrainagen bei Physiotherapeut*innen werden allerdings nicht über die Massagepauschale angerechnet, sondern separat mit dem Physio-Tarif für Lymphdrainagen.

Darüber hinaus erfolgt keinerlei zusätzliche Vergütung mehr.