Erweiterung Massagepauschale
Für MKF-Mitglieder und ihre anspruchsberechtigen Angehörigen ab dem 18. Lebensjahr ist eine jährliche Massagepauschale in Höhe von € 350,00 für ärztlich verordnete Massagen bei gewerblichen Masseur*innen, medizinischen Masseur*innen, Heilmasseur*innen und Physiotherapeut*innen festgelegt worden, wobei neben manuellen Heilmassagen auch
- Bindegewebs- und Segmentmassagen (Teil- bzw. Ganzkörper),
- Fußreflexzonenmassagen,
- Akupunkt-Massagen,
- Lymphdrainagen (nicht aber bei Pyhsiotherapeut*innen),
- Tuina-Massagen und
- Shiatsu-Massagen
in Anspruch genommen werden können.
Nach Ausschöpfung der Massagepauschale können MKF-Mitglieder und deren Angehörige mit einer neuen ärztlichen Verordnung und entsprechender Genehmigung durch die Vertrauensärztin ausnahmsweise weitere Massagen (ohne Begrenzung) bei einem*er Physiotherapeuten*in in Anspruch nehmen, wobei der Physio-Tarif für Massagen zu 90% vergütet wird.
Lymphdrainagen bei Physiotherapeut*innen werden allerdings nicht über die Massagepauschale angerechnet, sondern separat mit dem Physio-Tarif für Lymphdrainagen.
Darüber hinaus erfolgt keinerlei zusätzliche Vergütung mehr.