Vergütung von Hörgeräten

Die MKF vergütet für ein ab dem 01.10.2024 angeschafftes Hörgerät (für ein Ohr) einen Betrag von max. € 1.600,00. Im Fall einer beidseitigen Versorgung also max. € 3.200,00. Sollten die Anschaffungskosten unter € 1.600,00 bzw. € 3.200,00 liegen, erfolgt eine Vergütung zu 90% des jeweiligen Rechnungsbetrags. 

Voraussetzung für die Vergütung ist eine ärztliche Verordnung, das Vorlegen eines aktuellen Audiogramms und eines Kostenvoranschlags sowie die Bestätigung der medizinischen Notwendigkeit durch die Vertrauensärztin.